Gesetzlich zugelassene Käufergruppen
Antigen Schnelltests
Derzeit dürfen COVID-19 Antigen Schnelltests noch nicht an alle Käufergruppen ausgegeben werden. Als seriöser Anbieter sehen wir es als unsere Pflicht an sicherzustellen, dass die Test nur an die dafür vorgesehene Käufergruppe ausgeliefert wird.
Zulässige Käufergruppen:
- Ärzte / Ärztinnen /medizinisches Fachpersonal
- Stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen
- Großhandel und Apotheken
- Gesundheitsbehörden
- Blutspendedienste
- Pharmazeutische Unternehmen
- Beratungs- und Testeinrichtungen
- Teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen (oder vergleichbare Einrichtungen)
- Ambulante Pflegedienste (Achtung! Angebote zur Unterstützung im Alltag zählen nicht zu den Dienstleistungen)
- Ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
- Lehrer/innen und Erzieher/inne
Wir gehen davon aus, dass Sie dieser Käufergruppe angehören. Bitte beachten Sie dazu auch die Verordnungen und Gesetze hinsichtlich dieses Medizinproduktes.